Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen


Für Pflegbedürftige mit allgemeinem und besonderem Betreuungsbedarf als Angebot zur Unterstützung im Alltag im Sinne der §§45a Abs. 1 und 45b Abs. 1 Nr.4 SGB XI

Die Leistung der haushaltsnahen Dienstleistungen beinhalten die Reinigung der allgemein üblichen Lebensbereiche.


Als Einstufungsvorraussetzung für den Bezug von haushaltsnahen Dienstleistungen benötigen Sie die Einstufung des medizinischen Dienst der Krankenkasse, mindestens in den Pflegegrad 1.